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Autoren haben die Möglichkeit, sich für ein 2-monatiges oder ein 5-monatiges Edenkoben - Stipendium zu bewerben. Die Bewerbungsfrist für alle Stipendien reicht vom 15. Januar bis 15. April des Vorjahres (bei postalischen Zusendungen zählt der Poststempel). Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich im folgenden Jahr nicht wieder bewerben. Nach drei erfolglosen Bewerbungen für ein Edenkoben- Stipendium ist eine weitere Bewerbung leider nicht mehr möglich.  

Bewerbungsunterlagen für Autoren/Autorinnen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen in deutscher Sprache - gerne auch in elektronischer Form (in einem konsolidierten PDF und bitte nicht größer als fünf MB) - ein:
1. Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen.
2. Begründung bezüglich der Wahl des Stipendiums und Erläuterung der künstlerischen Ziele während des geplanten Stipendien-Aufenthaltes (maximal eine Seite DIN A4)
3. Den Nachweis einer Veröffentlichung (selbstständig oder Anthologie; ausgenommen sind Veröffentlichungen im Selbstverlag) z.B. durch die Nennung der ISBN-Nummer oder Kopie des Umschlags, Inhaltsverzeichnisses o.ä.
4. Mindestens 3, jedoch maximal 6 veröffentlichte oder unveröffentlichte Texte (vollständig oder in Auszügen) künstlerischen Arbeitens (insgesamt maximal 20 Seiten).
5. Angabe, ob Sie sich für ein Stipendium im ersten (15.1. - 15.6.) oder im zweiten (15.7. - 15.12.) Halbjahr bewerben.

Ab sofort können sich auch Autor*innen mit Behinderung bewerben, da das Künstlerhaus seit 2017 über eine barrierefreie Stipendiatenwohng verfügt.

Im Bereich Bildende Kunst werden pro Jahr zwei Stipendien vergeben: ein Stipendium für die Zeit vom 15.1. - 15.6. und ein Stipendium für die Zeit vom 15.7. - 15.12. Die Bewerbungsfrist für beide Stipendien reicht vom 15. Januar bis 15. April des Vorjahres (bei postalischen Zusendungen zählt der Poststempel). Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich im folgenden Jahr nicht wieder bewerben. Nach drei erfolglosen Bewerbungen für ein Edenkoben- Stipendium ist eine weitere Bewerbung leider nicht mehr möglich.  

Bewerbungsunterlagen für Bildende Künstler/Künstlerinnen 
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen in deutscher Sprache ein - dies ist auch in elektronischer Form möglich ( in einem konsolidierten PDF und bitte nicht größer als fünf MB):
1. Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen.
2. Begründung bezüglich der Wahl des Stipendiums und Erläuterung der künstlerischen Ziele während des geplanten Stipendien-Aufenthaltes (maximal eine Seite DIN A4).
3. Mindestens 10, jedoch maximal 20 Fotos oder sonstige Bildmaterialien (Kataloge o. ä.) der künstlerischen Arbeiten (keine Diapositive, keine Foto-CDs, keine MAC Daten-CDs). Format je maximal DIN A4. Wenn Sie einen frankierten Rückumschlag beilegen, senden wir Ihnen Ihre Unterlagen gerne zurück.
4. Angabe, ob Sie sich für ein Stipendium im ersten oder im zweiten Halbjahr bewerben.

Nach der Stipendienzusage erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen Hausvertrag und die Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Hausvertrages durch die Stipendiatin/den Stipendiaten als rechtswirksam verliehen. 

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden gebeten, nach Abschluss des Aufenthaltes einen schriftlichen Bericht über den Aufenthalt im Künstlerhaus Edenkoben zu verfassen. 

Das so genannte "Landeskind-Stipendium" richtet sich an rheinland-pfälzische Autorinnen und Autoren. Es beinhaltet die gleichen Leistungen wie die übrigen Edenkobener Autoren-Stipendien und es  erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Monaten (im ersten Halbjahr).

Hierfür kann man sich nicht bewerben. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage eines Juryvotums.

Bewerbungsbedingungen für das „Germersheimer Übersetzer-Stipendium“

Die Aufenthaltsdauer des „Germersheimer Übersetzer-Stipendiums“ umfasst zwei Monate zwischen Oktober und Dezember eines jeden Jahres und setzt die Bereitschaft voraus, im Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft der Universität Mainz in Germersheim einige Veranstaltungen mit Studierenden durchzuführen.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen in deutscher Sprache - gerne auch in elektronischer Form ( in einem konsolidierten PDF und bitte nicht größer als fünf MB) - ein:
1. Bewerbungsschreiben mit Hinweisen, an welchem Übersetzungsprojekt Sie arbeiten möchten und welche Veranstaltung(en) Sie sich für Studierende vorstellen könnten
2. Lebenslauf und ggf. bisherige Förderungen.
3. Bibliographie der bisher erstellten Übersetzungen und sonstigen Publikationen

Der Bewerbungszeitraum für dieses Stipendium reicht vom 15. Januar bis zum 15. April des Vorjahres (bei postalischen Zusendungen zählt der Poststempel).

Nach der Stipendienzusage erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen Hausvertrag und die Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Hausvertrages durch die Stipendiatin/den Stipendiaten als rechtswirksam verliehen. 

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden gebeten, nach Abschluss des Aufenthaltes einen schriftlichen Bericht über den Aufenthalt im Künstlerhaus Edenkoben zu verfassen. 

Ab sofort können sich auch Autor*innen mit Behinderung bewerben, da das Künstlerhaus seit 2017 über eine barrierefreie Stipendiatenwohng verfügt.